Kosten
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt kosten Geld. Doch die weitverbreitete Sorge, dass die Beauftragung eines Anwalts zu teuer oder nicht bezahlbar ist, ist meist unbegründet.
Zunächst einmal ist jeder Rechtsfall einzigartig. In vielen Fällen richten sich die Kosten dabei nach Gebührentabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Alternativ kann das Honorar, zum Beispiel bei außergerichtlichen Verfahren, auch im Rahmen einer Honorarvereinbarung frei festgelegt werden, was für Mandanten von Vorteil sein kann. Die Höhe des Honorars hängt dabei ab von den Umständen des Einzelfalles und auch von den Lebensumständen des Mandanten selbst.
Zusätzlich werden in bestimmten Fällen Kosten oder Teile davon durch Dritte übernommen, zum Beispiel durch eine Rechtsschutzversicherung. Für einkommensschwache Personen gibt es zudem die Möglichkeit, im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe, im gerichtlichen Bereich Prozesskostenhilfe zu beantragen – ich unterstütze Sie selbstverständlich gerne bei der Beantragung.
Sie können sicher sein: Bevor ich für Sie tätig werde, bespreche ich mit Ihnen genau, welche Kosten anfallen werden. Alles bleibt so für Sie kalkulierbar und vollkommen transparent.
Und: Bitte bedenken Sie, dass die Kosten nur die eine Seite der Medaille sind. Anwaltliche Vertretung bringt Ihnen – gerade im Straf- und Ausländerrecht – einen echten Mehrwert, der sich in Geld nur schwer aufwiegen lässt.
Ihr Anliegen ist mir wichtig!
Bürozeiten: Montag – Freitag 9:00 Uhr – 18:00 Uhr
Auch außerhalb der Bürozeiten kann jederzeit ein Besprechungstermin vereinbart werden. In Notfällen wie Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung wenden Sie sich bitte an unsere Notfallnummer +49 (0) 151 – 16 54 57 81.